Wie die Augsburger Allgemeine berichtet (und spätestens in den nächsten Tagen die großen Boulevardblätter bestimmt aufgreifen werden), wird ein Käufer, der eine negative Internetbewertung bei Amazon eingestellt hat, vom bewerteten Händler auf Schadenersatz verklagt. Es geht um nicht ganz unstattliche 70.000,- € Schaden, die dem Händler aufgrund dieser negativen Bewertung entstanden sein sollen.
Auch, wenn ich spätestens bei der für Schadenersatz nötigen Kausalität größere Probleme sehe, von der Höhe des Schadens mal ganz abgesehen, ist für mich die viel spannendere Frage:
Wer zur Hölle hat den Hersteller dieser Fliegengitter in Sachen Kommunikation beraten?
Auch, wenn im Ursprungsartikel kein Hersteller genannt wird, ist es doch sehr wahrscheinlich, dass irgendwann dessen Name fällt. Und dann dürfte ein veritabler Shitstorm über diesen hereinbrechen, wie ähnliche Fälle in der Vergangenheit zeigen. Wenn sich eine solche Aufregung lange genug hält, dann könnte das Ausmaß einen Umsatzverlust nach sich ziehen, der die 70.000,- € in ganz anderem Licht erscheinen lässt. Ob diese Klage also der klügste Schritt war, bleibt abzuwarten…