Wie die Augsburger Allgemeine berichtet (und spätestens in den nächsten Tagen die großen Boulevardblätter bestimmt aufgreifen werden), wird ein Käufer, der eine negative Internetbewertung bei Amazon eingestellt hat, vom bewerteten Händler auf Schadenersatz verklagt. Es geht um nicht ganz unstattliche 70.000,- € Schaden, die dem Händler aufgrund dieser negativen Bewertung entstanden sein sollen.
Auch, wenn ich spätestens bei der für Schadenersatz nötigen Kausalität größere Probleme sehe, von der Höhe des Schadens mal ganz abgesehen, ist für mich die viel spannendere Frage:
Wer zur Hölle hat den Hersteller dieser Fliegengitter in Sachen Kommunikation beraten?
Auch, wenn im Ursprungsartikel kein Hersteller genannt wird, ist es doch sehr wahrscheinlich, dass irgendwann dessen Name fällt. Und dann dürfte ein veritabler Shitstorm über diesen hereinbrechen, wie ähnliche Fälle in der Vergangenheit zeigen. Wenn sich eine solche Aufregung lange genug hält, dann könnte das Ausmaß einen Umsatzverlust nach sich ziehen, der die 70.000,- € in ganz anderem Licht erscheinen lässt. Ob diese Klage also der klügste Schritt war, bleibt abzuwarten…
2 Antworten auf „Die Sache mit dem Fliegengitter…“
Hallo Patrick! Ich bin heute auf Deinen Blog gestoßen und möchte, nachdem ich einige Artikel gelesen habe, zunächst ein Lob aussprechen. Der Kläger konnte im oben beschriebenen Fall noch nicht einmal nachweisen, dass die Bewertung falsch war ( diese bezog sich auf eine fehlerhafte Montageanleitung). Deshalb wurde sie zurecht abgewiesen und der Kläger hat sich, wie ich finde, mehr als blamiert.
Grüße,
Gerhard
Eher amüsant zu lesen & kaum zu glauben!