Eines kann man dem Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein, Dr. Thilo Weichert, sicher nicht vorwerfen: Dass er nicht versuchen würde, seine Sicht der Dinge mit entsprechendem Nachdruck umzusetzen. Das ULD (für das es auch die nicht ganz so schmeichelhafte Langform „Unglaublich Lustiges Datenschutzzentrum“ gibt) ist zum Beispiel einer der laustärksten Kritiker von Facebook hierzulande.
Manchmal scheint aber eine gewisses „Überengagement“ daraus zu erwachsen, wie man bei seinem „Feldzug“ gegen Facebook sehen kann, wenn man denn will. Prof. Niko Härting, Rechtsanwalt aus Berlin, hat darüber in der letzten Woche gebloggt. Ob eine sehr harsch formulierte Pressemitteilung des ULD aber irgendjemandem nützt, wage ich zu bezweifeln.
Man möge mich nicht falsch verstehen: Die Einhaltung bestehenden Datenschutzrechts ist ein wichtiges Anliegen. Aber ob es der eigenen Sache nützt, gegen arglose Anbieter von Facebook-Pages vorzugehen, wage ich zu bezweifeln. Auch scheint die Ansicht des ULD nicht die einzige vertretbare Auslegung zu sein, denn ansonsten hätte es nicht gerade einen entsprechenden Beschluss des OVG Schleswig-Holstein gegeben, der die Beschwerde des ULD gegen die Mitte Februar zugunsten von Facebook USA und Facebook Irland ergangenen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts in Bezug auf den Klarnamenzwang zurückweist.
Insbesondere der Politik wird immer vorgeworfen, nicht mit den Menschen zu kommunizieren. Durch Facebook haben viele Politiker diese Chance genutzt und „gehen dahin, wo die Menschen sind“ – ein Zitat des Bundestagsabgeordneten Peter Tauber. Ein richtiger Ansatz, wie ich finde.
Und gerade hier hätte ein ULD ansetzen können. Ich hätte mir gewünscht, dass man die bestehenden Realitätten anerkennt und seine Chance nutzt, behutsam auf eine Weiterentwicklung des Datenschutzrechts zu drängen, die sowohl den Schutz der Nutzer und Ihrer Daten als auch die gegenwärtigen Nutzung des Netzes berücksichtigt. Hier könnte das ULD den Dialog mit der Politik suchen und mit seiner Expertise punkten.
Ein solches Verhalten wäre dem Datenschutz nützlicher als das einseitige Facebook-Bashing. Denn bei einem „Weiter so“ werden hier massiv Chancen verschenkt.
Edit: Aufgrund eines Urteils des VG Schlesig-Holstein vom 09.10.2013 in einem Verfahren, in dem es um Facebookpages von Unternehmen ging, habe ich das Thema erneut auf dem Blog der JU S.-H. verbloggt: „Das ULD – dein Freund und Helfer?„.
Eine Antwort auf „Was ich an Weicherts Stelle täte“
[…] habe ich mir schon vor einiger Zeit in meinem privaten Blog Gedanken gemacht, was im Bereich Datenschutz denkbar wäre und das gestrige Urteil – zusammen mit den Äußerungen […]