Prof. Dr. Thomas Hoeren hat kurz vor der Expertenahörung im Bundestag ein Gutachten veröffentlicht, in welchem er sehr deutlich die Probleme und negativen Folgen eines Leistungsschutzrechts für Presserverleger darlegt.Gerade im Bereich von Social Media führe dieses Leistungsschutzrecht zu weitreichenden Unwägbarkeiten für die nutzer. Der Fairness halber muss man sagen, dass dieses Gutachten im Auftrag von Facebokk erstellt wurde, was aber der Bedeutung keinen Abbruch tut. Nach meinem Dafürhalten wäre niemand, der auf einem Niveau wie Hoeren tätig ist, so dämlich, sein Renomee mit einem Gefälligkeitsgutachten aufs Spiel zu setzen.
Das Gutachten wurde von UdL Digital auf Scribd veröffentlicht:
Überlegungen zum geplanten Leistungsschutzrecht für Presseverlage